Zum Thema Todesstrafe
Drei Erschießungen in Kuba
von Heinz Dieterich Steffan „Rebelión“ vom 14.04.2003
Die Erschießung von Lorenzo Copello Castillo, Bárbaro Sevilla García und Jorge Luis Martínez Isaad, „der drei aktivsten und brutalsten Haupttäter unter den Entführern“ eines kubanischen Schiffes am 11. April 2003 hat für einen Augenblick den Angriffskrieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak aus den Schlagzeilen der lateinamerikanischen Presse verdrängt und eine intensive Diskussion unter den Freunden und den Gegnern der Revolution entfacht.
Diese Hinrichtungen bieten Stoff zur Diskussion auf drei verschiedenen Ebenen: der ethischen, der rechtlichen und der pragmatischen.
Erstere bezieht sich auf die Legitimität oder Berechtigung der Todesstrafe. Für meine Person, das heißt als materialistischer Humanwissenschaftler, bin ich gegen die Todesstrafe, unter allen Umständen und seitens einer jeglichen Autorität, sei es in Friedens- oder in Kriegszeiten; sei sie verhängt durch einen weltlichen Staat, eine gottesherrschaftliche Institution, ein gesellschaftliches Subjekt oder eine Einzelperson.
Dieser Standpunkt stützt sich auf drei Argumente. Unter moralischem Gesichtspunkt meine ich, dass niemand auf der Welt die Befugnis hat, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, auch wenn dieser schwere Verbrechen begangen haben sollte. Das legitime Recht der Gemeinschaft, sich vor Machtmißbrauch zu schützen, bevollmächtigt meiner Auffassung nach niemandem dazu, andere menschliche Wesen umzubringen.
Das zweite Argument gehört zur Realpolitik. Keine kriminologische Forschungsarbeit konnte bisher beweisen, dass die Todesstrafe bestimmte Arten von Gewaltverbrechen vorhindert oder die Kriminalitätsrate reduziert. Es gibt keine statistisch nachweisbare Wechselbeziehung zwischen den beiden Faktoren.
Die Gründe für das Fehlen dieser Wechselbeziehung sind offenkundig. Viele Gewaltverbrechen sind Verbrechen aus Leidenschaft, die nicht aufgrund einer kühlen Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen der Tat begangen werden. Und jene Gewaltverbrechen, die verstandesmäßig geplant werden, gehen von der Annahme der Verbrecher aus, dass sie der Justiz entfliehen können. Diese Annahme, die Grundlage aller „mit Verstand“ ausgeführten Verbrechen ist, macht die abschreckende Wirkung der Todesstrafe zunichte.
Das dritte Argument besteht darin, dass alle menschliche Rechtsprechung fehlbar ist und somit selbst die besten Absichten und Verfahrensregeln der Justiz die Hinrichtung Unschuldiger nicht auszuschließen vermögen. Die Unumkehrbarkeit der Höchststrafe macht es unmöglich, solche Irrtümer zu korrigieren, wie wir dies gegenwärtig bei der Entlastung vieler Verurteilter durch die Anwendung neuer Verfahren der DNS-Analyse erleben.
Diese ethische Entscheidung hinsichtlich der Todesstrafe muß durch jeden Einzelnen für sich selbst getroffen werden, da jeder allein verantwortlich für seine eigenen Handlungen ist. Selbstverständlich gibt es in Bezug auf dieses Problem entsprechend dem kulturellen Selbstverständnis sehr unterschiedliche nationale Meinungsbilder. Meine Diskussionen mit meinen kubanischen Freunden haben mich gelehrt, dass viele Bürger dieses Landes die Todesstrafe für rechtmäßig halten.
Auf der rechtlichen Ebene ist es leichter über die Hinrichtungen zu diskutieren, als auf der moralischen, denn diese beschränkt sich auf die Frage, ob das in diesem Falle angewendete summarische Gerichtsverfahren in der Gesetzgebung des betreffenden Landes vorgesehen ist. Komplizierter wird es jedoch, wenn das Verhältnis zwischen nationalem und internationalem Recht in die Debatte eingebracht wird, da dies direkt zur Diskussion über die nationale Souveränität gegenüber der weltweiten Staatlichkeit führt, und das zu Zeiten des militärischen Eingreifens der Vereinigten Staaten im Irak.
Die dritte Ebene der Problematik ist die pragmatische, das heißt, die Fragestellung darüber, ob diese drei Erschießungen der kubanischen Revolution nutzen oder ihr schaden. Und bei dieser Diskussion müssen drei methodische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, die für die Qualität des Urteils grundlegend sind, zu dem eine solche Diskussion hinführt.
Der erste methodische Gesichtspunkt bezieht sich auf die logische Bedeutung eines jeden Urteils darüber, ob die von den kubanischen Behörden gewählte Verfahrensweise angebracht oder unangebracht war. Jede bejahende Aussage über die Zuträglichkeit der Hinrichtungen für das Wohl Kubas ist ebenso hypothetisch wie auch jede Aussage, die sie als kontraproduktiv betrachtet. Denn beide beziehen sich auf ein Geschehen, das erst in der Zukunft im Einzelnen zu erfahren sein wird. In diesem Sinne ist keine von beiden von vornherein zutreffend. Erst in der Zukunft wird man sehen, ob die Maßnahme richtig oder falsch getroffen worden ist.
Der zweite methodische Gesichtspunkt verweist auf die Grundlage an Informationen, über welche die kubanischen Behörden verfügen, also inwieweit diese Entführungen Teil einer Verschwörung der Vereinigten Staaten zur Vorbereitung eines militärischen Eingreifens auf der Insel waren. Und hier erinnern wir daran, dass die Qualität einer Beurteilung sowohl von den verwendeten Verfahren und den analytischen Fähigkeiten der Untersucher als auch von der Menge und der Beschaffenheit der verfügbaren Daten abhängig ist. Die Tragweite der Verschwörung und der Zeitraum für ihre Durchführung entziehen sich unserer Kenntnis, aber möglicherweise sind sie den kubanischen Behörden sehr wohl bekannt.
Der dritte methodische Gesichtspunkt bezieht sich auf die Qualität des Analytikers. Und in dieser Frage gibt es keinen Zweifel. Fidel Castro ist einer der besten strategischen Analytiker der Welt, der über eine hohe Intelligenz, eine außergewöhnliche Fähigkeit zur Zusammenfassung des Wesentlichen und ein umfangreiches Allgemeinwissen, über eine scharfe Auffassungsgabe hinsichtlich des Zeitfaktors, eine außerordentlich große Lebenserfahrung, eine erstaunlicher Fähigkeit zur Schaffung von Bündnissen und eine umfangreiche Datensammlung verfügt.
Alle diese Faktoren sind eine Gewähr dafür, dass die Entscheidung über die Hinrichtungen, die eine Entscheidung für einen Bruch und nicht für die Schaffung von Bündnissen war, im vollen Bewusstsein des politischen Preises getroffen worden ist, den sie vor der Weltöffentlichkeit kosten würde.
Dazu gehören: a) die Verurteilung Kubas durch die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen; b) eine gewaltige Propagandakampagne des US-amerikanischen Imperialismus zur Ablenkung von seinen eigenen Verbrechen im Irak, begleitet durch den europäischen Imperialismus sowie deren Lakaien, die lateinamerikanischen Regierungen und c) ein propagandistischer Nutzen für Washington bei seiner psychologischen Vorbereitung auf eine Militärintervention in Kuba.
Dieser politische Preis der Hinrichtungen ist für die kubanische Regierung sehr hoch. Die Frage ist, warum Fidel bereit war, diesen Preis zu zahlen. Die generelle Antwort darauf ist ganz klar: wäre er nicht gezahlt worden, hätte dies einen noch höheren politischen Preis bedeutet. Und welcher würde das sein? Kuba hätte unter noch ungünstigeren Bedingungen der Verschwörung der imperialen Macht gegenübertreten müssen.
Zum Zeitpunkt der Entführung war das Einzeldrama dieses Verbrechens bereits unlösbar verknüpft mit den propagandistischen Vorbereitungen der militärischen Aggression der USA gegen Kuba. Faktisch ist es nicht von Bedeutung, ob die Entführer sich der Rolle bewusst waren, die sie im Rahmen der Weltpolitik spielten, oder ob sie unfreiwillig in eine Verstrickung geraten waren, die außerhalb ihrer Kontrolle und ihrer Zuständigkeit lag, nach Art einer altgriechischen Tragödie. Objektiv hatten sie sich zu dem gemacht, was die US-Militärs eine „vorgeschobene Operationsbasis“ für die Kriegsvorbereitungen Washingtons gegenüber Kuba nennen.
Die Erklärungen hoher Mandatsträger der Vereinigten Staaten, darunter ihres Botschafters in der Dominikanischen Republik sowie des Bruders des Präsidenten und Gouverneur von Florida, Jeb Bush, in dem Sinne, dass nach dem „Erfolg“ im Irak Washington nun mit dem „kubanischen Regime“ Schluss machen müsse, sowie die einschneidende Verringerung der Zahl der Einreisevisa für auswanderungswillige Kubaner und die herausfordernde Politik des Leiters der Interessenvertretung Washingtons in Havanna, James Cason, hatten in Havanna zu der Schlussfolgerung geführt, dass Washington mit dem Aufbau seiner Versorgungslinien für ein kriegerisches Eingreifen anfing. Mit einem Wort, dass die Aggression bereits begonnen hatte.
Die Erschießung der Entführer hatte somit, ebenso wie die vorherigen Verhaftungen und die harten Strafen gegen die fünfte Kolonne von „unabhängigen Journalisten“ in Kuba, ein klares Ziel: dem Feind die strategische Initiative zu entreißen und den Krieg nach den Maßgaben Kubas auszufechten und nicht nach denen des Angreifers.
Wenn die Invasion im Irak eine eindeutige „Botschaft an Kuba“ war, wie Washington es gesagt hat, so hat Fidel den Neofaschisten im Weißen Haus und in Florida eine nicht minder klare Botschaft gesandt: Ihr habt den Krieg erklärt und die ersten Eurer Soldaten sind gefallen. Wenn ihr diesen Aggressionskrieg fortsetzt, so werden Eure Eingreiftruppen einen hohen Preis an Menschenleben zahlen. Haltet ein, bevor es zu spät ist.
Ob diese Strategie die Pläne der Neofaschisten aufhalten kann, wissen wir nicht. In jedem Krieg jedoch, sowohl in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung wie im bewaffneten Konflikt, streben die Kämpfenden an, dass die Toten von der Gegenseite gestellt werden. Denn dies ist das zerstörerische Wesen des Sieges in einem Kriege.
Hoffentlich begreifen die Oberen in den Vereinigten Staaten, dass sie sich in Kuba gegen einen der besten Militärstrategen der Geschichte wenden und nicht gegen einen unfähigen Bürokraten im Wahn eines Militärstrategen, wie es im Irak der Fall war.
Hoffentlich können sie die tragische Botschaft der Erschießungen richtig deuten, damit es kein weiteres Blutvergießen geben möge.