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Fragestunde im Bundestag, 16.01.08, Miami Five:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2008 14231
(A) (C)
(B) (D)

Monika Knoche:

1. Teilt die Bundesregierung den Standpunkt der „Arbeitsgruppe für Willkürliche Inhaftierungen“ der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 27. Mai 2005, wonach die Verhaftung der fünf kubanischen Staatsbürger Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González in den USA „ein Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für Zivile und Politische Rechte ist?

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von vielen Menschenrechtsorganisationen in den USA und anderen Ländern, dass die Durchführung des Prozesses gegen die fünf kubanischen Staatsbürger in Miami, aufgrund des dortigen politischen Klimas, das durch die vielen Exil-Kubaner bestimmt wird, Zweifel an der möglichen Objektivität der Geschworenen geäußert werden?

Diether Dehm:

3. Sieht die Bundesregierung in der praktischen Aushebelung des Besuchsrechts der Gefangenen durch die Verweigerung der Vergabe von Visa an die Ehefrauen der Gefangenen René González und Gerardo Hernández seit deren Inhaftierung vor 10 Jahren und an andere Familienangehörige im gesamten Jahr 2007 eine Verletzung grundlegender Menschenrechte?

4. Hat die Bundesregierung der Regierung der Vereinigten Staaten ihre Besorgnis über die Umstände der Verhaftung, der Verurteilung und der Haft der genannten kubanischen Gefangenen vermittelt oder beabsichtigt sie dies?

Wolfgang Gehrcke:

5. Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten dafür einsetzen, dass die Ehefrauen und andere Familienangehörige der Gefangenen Visa zur Einreise in die Vereinigten Staaten und damit eine Besuchsmöglichkeit erhalten?

6. Hat die Bundesregierung sich bezüglich des Falls der fünf kubanischen Gefangenen Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labañino, Fernando González und René González mit der kubanischen Botschaft in Verbindung gesetzt oder beabsichtigt dies?

 

Protokoll:
Vizepräsidentin Petra Pau:
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht
Staatsminister Gernot Erler zur Verfügung.
Die Fragen 18 und 19 der Kollegin Monika Knoche
werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 20 des Kollegen Dr. Diether Dehm
auf:
Sieht die Bundesregierung eine Verletzung grundlegender
Menschenrechte in der praktischen Aushebelung des Besuchsrechts
der Gefangenen durch die Verweigerung der Vergabe
von Visa durch die Regierung der Vereinigten Staaten an
die Ehefrauen der kubanischen Gefangenen R. G. und G. H.
und an andere Familienangehörige im gesamten Jahr 2007 seit
deren Inhaftierung vor zehn Jahren?
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dr. Dehm, meine Antwort lautet: Die
Regelung des Reiseverkehrs zwischen Kuba und den
USA einschließlich der Erteilung bzw. Versagung von
Visa und Einreiseerlaubnissen ist eine bilaterale Angelegenheit
dieser beiden Staaten. Die einseitige Verweigerung
einer Einreise in die USA durch US-Behörden stellt
keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.
Im Übrigen geht aus dem Bericht der Arbeitsgruppe
für willkürliche Verhaftungen des Menschenrechtsausschusses
der Vereinten Nationen hervor, dass laut Angaben
der US-Regierung mit Stand vom Mai 2005 bereits
60 US-Visa Familienangehörigen der Inhaftierten erteilt
wurden. Der Bericht besagt weiter, dass die Gründe für
die Ablehnung der Visaanträge der Ehefrauen nach Angaben
der US-Regierung jeweils in der Person der Antragstellerinnen
gelegen hätten.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre erste Nachfrage, bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass mit der
Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche
und politische Rechte seitens der Bundesrepublik die
Verpflichtung zur universellen Einhaltung der darin ge-
setzten Normen besteht, dass der Besuch von Angehörigen
von Gefangenen somit internationales Recht darstellt
und dass die Verweigerung der Besuche von
Frauen und in einem Fall sogar des eigenen Kindes eine
unnötige Strafverschärfung darstellt, die im Gegensatz
zu den Standards der menschlichen Behandlung von Gefangenen
und zur staatlichen Verpflichtung, das Familienleben
zu schützen, steht?

Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, wir sehen keinen Verstoß gegen
diese Vorschriften, wenn die Erteilung von Visa nur in
Einzelfällen versagt und nicht generell das Besuchsrecht
der Betroffenen infrage gestellt wird. Genau das ist hier
der Fall. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass von
der amerikanischen Seite geltend gemacht wird, dass die
Versagung von Visa in diesen Einzelfällen auf die Personen
bezogen ist und nicht auf eine Gesamtverweigerung
der Besuchsrechte abzielt.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage.
– Bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Nein, danke.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie verzichten.
Dann rufe ich die Frage 21 des Kollegen Dr. Diether
Dehm auf:
Hat die Bundesregierung der Regierung der Vereinigten
Staaten ihre Besorgnis über die Umstände der Verhaftung, der
Verurteilung und der Haft der genannten kubanischen Gefangenen
vermittelt, oder beabsichtigt sie dies?
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, meine Antwort lautet: Nein. Die
Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den
genannten Fällen. Aufgrund der öffentlich zugänglichen
Informationen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung,
am rechtmäßigen Vorgehen der amerikanischen
Justizbehörden zu zweifeln.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage, bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt,
dass Amnesty International die US-Behörden mehrfach
aufgefordert hat, ihre Entscheidung, den zwei Ehefrauen
der kubanischen Staatsbürger, welche lange Haftstrafen
in den USA absitzen, die befristeten Visa, die sie benötigen,
um ihre Ehemänner in den USA zu besuchen, zu
verweigern, sorgfältig zu überprüfen? Es gibt nämlich
keine vernünftigen, schlüssigen Gründe, die dagegen
sprechen. Adriana Pérez wurde seit der Verhaftung ihres
Ehemannes Gerardo Hernández 1998 nicht gestattet, ihn
zu besuchen, und Olga Salanueva und ihre 8-jährige
Tochter haben ihren Ehemann bzw. Vater René González
seit Beginn seines Verfahrens im Jahr 2000 nicht mehr
gesehen, weil die US-Regierung seit 2002 die Anträge
der Frauen auf Ausstellung befristeter Visa aus verschiedenen
Gründen abgelehnt hat.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, Sie sind noch einmal auf den
Punkt zurückgekommen, den wir eben schon besprochen
haben. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass der
Bericht dieser Arbeitsgruppe darauf hinweist, dass in
60 Fällen in Bezug auf diese fünf Gefangenen Besuchserlaubnisse
erteilt worden sind und lediglich in Einzelfällen
– Sie haben diese beiden Ehefrauen angesprochen –
aus ganz spezifischen Gründen dieses versagt wird. Wir
haben keine eigenen Erkenntnisse darüber, welches diese
Gründe sind. Aber wir können nicht feststellen, dass die
Versagung im Einzelfall rechtliche Vorschriften tangiert.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage.
– Bitte.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, wir kennen uns ja lange von anderen
Bemühungen her, aus der Friedensbewegung.
Können Sie sich vorstellen, dass Sie oder die Bundesregierung,
wenn es sich nicht um Kuba handeln würde,
sich damit abfinden würden, wenn ein autoritärer Staat,
wie in diesem Falle die USA, derartig mit Gefangenen
umgeht?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Dehm, ich glaube, dass die Bewertung,
die Sie vorgenommen haben, insofern nicht akzeptiert
werden kann, als es sich bei den Vereinigten Staaten
zweifellos um einen Rechtsstaat handelt. Das kann man
daran sehen, dass diese Verfahren schon durch mehrere
Instanzen gelaufen und auch noch nicht abgeschlossen
sind. Das heißt, es gibt keine Veranlassung, an den rechtlichen
Möglichkeiten, die die Betroffenen haben, zu
zweifeln.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Wir kommen damit zur Frage 22 des Kollegen
Wolfgang Gehrcke:
Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung gegenüber
der Regierung der Vereinigten Staaten dafür einsetzen,
dass die Ehefrauen und andere Familienangehörige der als
„Miami Five“ bekannten kubanischen Gefangenen Visa zur
Einreise in die USA und damit Besuchsmöglichkeit erhalten?
Bitte, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, meine Antwort lautet wie
folgt: Die Regelung des Reiseverkehrs zwischen Kuba
und den USA einschließlich der Erteilung bzw. Versagung
von Visa und Einreiseerlaubnissen ist eine bilaterale
Angelegenheit dieser beiden Staaten. Die Bundesregierung
kann sich aus diesem Grund nicht für eine
Einreiseerlaubnis für die Ehefrauen und Familienangehörigen
der Inhaftierten einsetzen. Sie kann lediglich
feststellen, dass die einseitige Verweigerung einer Einreise
durch die US-Behörden keinen Verstoß gegen das
Völkerrecht darstellt.
Im Übrigen geht, wie bereits erläutert, aus dem Bericht
der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen
des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen
hervor, dass laut Angaben der US-Regierung mit Stand
vom Mai 2005 bereits 60 US-Visa Familienangehörigen
der Inhaftierten erteilt wurden. Die Gründe für die Ablehnung
der Visaanträge lägen danach jeweils in der Person
der Antragstellerinnen.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, schon als ich die Frage gestellt
habe, war mir klar: Die Bundesregierung wird antworten,
dass das eine bilaterale Angelegenheit zwischen
Kuba und den USA ist. Deswegen frage ich: Ist die Bundesregierung
jenseits der rechtlichen Regelungen im
Sinne von Humanität bereit, diese Angelegenheit bei
Gesprächen mit den USA anzusprechen, nicht im Sinne
einer Forderung, sondern um auf eine humanitäre Lösung
hinzuwirken, das heißt, außerhalb der offiziellen
Protokolle?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, es ist, ehrlich gesagt, nicht
Aufgabe der Bundesregierung, sich in einem anderen
Staat bei der Erteilung von Einreisevisa einzumischen,
es sei denn, es geht um grundlegende Ziele und Prinzipien,
die wir haben, zum Beispiel, wenn in einem Fall
die Todesstrafe droht oder wenn es um Folter geht; in einem
solchen Fall mischen wir uns in die Gesetzgebung
oder administratives Verhalten anderer Staaten ein. Aber
das ist hier eindeutig nicht der Fall. Deswegen kann man
nicht erwarten, dass die Bundesregierung in solcher
Weise tätig wird.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Haben Sie eine zweite Nachfrage?

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Ja.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Wie mir sind auch Ihnen sicherlich eine ganze Reihe
von Fällen aus der Vergangenheit bekannt, in denen die
Bundesregierung – zumindest in Gesprächen – bei anderen
Staaten im Sinne der Humanität für die Freilassung
oder für Hafterleichterungen von Gefangenen interveniert
hat. Wir könnten eine ganze Liste anführen. Wäre
es nicht möglich – ich frage das, um der Bundesregierung
diesen Weg zu eröffnen –, dieses Problem einmal
anzusprechen und zu fragen, ob es nicht auch zur Verbesserung
der Zusammenarbeit der USA mit Kuba sinnvoll
ist, dieses Problem anders zu lösen, als es bislang
gelöst worden ist?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, Sie haben natürlich recht, dass
es solche Fälle gibt. Die Verfasstheit bzw. die Rechtsstaatlichkeit
der entsprechenden Staaten, in denen wir
diese Einzelfälle ansprechen, ist aber eine andere.
Ich muss noch einmal darauf verweisen, dass das Verfahren
noch nicht abgeschlossen ist. Wir erwarten in der
nächsten Zeit einen solchen Abschluss. Es ist nicht üblich
und auch nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung
in solchen Einzelfällen entsprechend vorgeht.
Im Übrigen verweise ich darauf – das wissen Sie,
Herr Kollege Gehrcke –, dass es im zivilgesellschaftlichen
Bereich ganz andere Möglichkeiten gibt, so etwas
zu tun. Das steht jedem offen. Wie Sie wissen, gibt es
weltweit mehrere Hundert Initiativen, die sich mit den
„Miami Five“ beschäftigen.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Damit kommen wir zur Frage 23 des Kollegen
Wolfgang Gehrcke:
Hat die Bundesregierung sich bezüglich des Falls der fünf
kubanischen Gefangenen mit der kubanischen Botschaft in
Verbindung gesetzt, oder beabsichtigt sie dies?
Sie haben das Wort, Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, Sie werden meine Antwort
wahrscheinlich schon erwarten. Sie lautet: Nein. Wie ich
bereits erläutert habe, sieht die Bundesregierung in dem
vorliegenden Fall keine Grundlage für ein Tätigwerden.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Herr Staatsminister, Sie haben in Ihren Antworten auf
die Fragen meines Kollegen Dehm und auch auf meine
Fragen mehrfach gesagt, dass der Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse vorliegen. Wäre es, wenn das der
Fall ist, nicht sinnvoll, sich von der kubanischen Botschaft
einmal über die kubanische Seite in dieser Angelegenheit
gründlich informieren zu lassen?

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Gehrcke, diese Antwort bezog sich auf
die an uns gerichtete Frage, wie die Ergebnisse dieser
Arbeitsgruppe bewertet werden. Es ist schwierig, das Ergebnis
eines solchen Panels zu bewerten, wenn man
keine eigenen Erkenntnisse hat. Diese Auskunft bezog
sich auf nichts anderes.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Haben Sie eine zweite Nachfrage?

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Darf ich Ihre Antwort, dass es nicht Angelegenheit
der Bundesregierung, sondern Angelegenheit der Zivilgesellschaft
ist – Sie haben auch darauf aufmerksam gemacht,
dass es weltweit sehr viele solcher Komitees gibt;
ich gehöre einem solchen an –, so bewerten, dass die
Bundesregierung das Engagement der Zivilgesellschaft
zur Freilassung dieser Gefangenen begrüßt oder zumindest
als vernünftig beurteilt?

Vizepräsidentin Petra Pau:
Herr Staatsminister.

Gernot Erler, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt grundsätzlich
alle Aktivitäten der Zivilgesellschaft, mit denen
humanitäre Ziele verfolgt werden, und das wird auch so
bleiben.

 
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