Neue Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Kuba und Venezuela
Aufgrund der historischen Tragweite des Besuchs einer Delegation der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela unter Führung von Hugo Chávez vom 13.-14.12.04 dokumentiert Cuba Sí in der Folge Auszüge aus der Vereinbarung zwischen den Präsidenten beider Staaten sowie aus ihrer Gemeinsamen Erklärung
Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela und dem Vorsitzenden des Staatsrates von Kuba zur Umsetzung der Bolivarischen Alternative
vom 14. Dezember 2004
(Zusammengefasste Übersetzung; aus: Granma, Kuba, 14.12.04)
Artikel 1:
Die Regierungen von Venezuela und Kuba haben beschlossen, konkrete Schritte für den Prozess der Integration zu unternehmen, die auf den Prinzipien der Gemeinsamen Erklärung beruht, welche am heutigen Tag von der Bolivarischen Republik Venezuela und der Republik Kuba unterzeichnet wurde.
Artikel 2:
Nach dem erfolgreichen Referendum am 15.8.04 sowie den Regionalwahlen am 31.10.04 in Venezuela und unter Berücksichtigung der Tatsche, dass Kuba seine nachhaltige Entwicklung gewährleisten kann, „wird die Zusammenarbeit zwischen der Republik Kuba und der Bolivarischen Republik Venezuela vom heutigen Tage an nicht nur auf den Prinzipien der Solidarität beruhen - die immer Berücksichtigung finden werden -, sondern auch so weit wie möglich den Austausch von Gütern und Dienstleistungen beinhalten, die den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen beider Länder den meisten Nutzen bringen.
Artikel 3:
Ausarbeitung einer Strategie durch beide Länder, um eine produktive Ergänzung ihrer Potenzen zum größtmöglichen Nutzen für beide Seiten zu erreichen. Das soll durch die Prüfung der Zweckmäßigkeit der Mittel und ihren sparsamen Einsatz, die Ausnutzung der jeweils vorhandenen Vorteile, Zugang zu den Märkten und anderen Maßnahmen auf der Grundlage von Solidarität erfolgen und helfen, die Kräfte beider Seiten zu potenzieren.
Artikel 4:
Umfassender Austausch von Technologie, die von beiden Seiten entwickelt wird und jeweils von Interesse ist, um diese auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils nutzen zu können.
Artikel 5:
Zusammenarbeit beider Seiten bei der Beseitigung des Analphabetentums in dritten Ländern und in Koordinierung mit lateinamerikanischen Ländern. Dabei sollen die Methoden angewandt werden, die sich in der Praxis in der Bolivarischen Republik bewährt haben. Das trifft ebenfalls auf die entsprechende Zusammenarbeit bei Programmen zur Entwicklung des Gesundheitswesens in dritten Ländern zu.
Artikel 6:
Beide Seiten vereinbaren, dass Investitionen, die im beiderseitigen Interesse liegen, zu den gleichen Bedingungen durchgeführt werden können, die jeweils für nationale Unternehmen gelten. Diese Investitionen können in Form von Gemischten Unternehmen getätigt werden, durch Kooperation im produktiven Bereich, Projekten des gemeinsamen Managements oder durch andere Arten von Assoziierungen.
Artikel 7:
Beide Seiten können die Eröffnung von Zweigstellen staatlicher Banken auf dem nationalen Territorium des jeweils anderen Landes vereinbaren.
Artikel 8:
Um den Zahlungsverkehr für Transaktionen im Handel und auf dem Gebiet der Finanzen
zwischen den beiden Ländern zu erleichtern, soll ein Abkommen über gegenseitige Kredite zwischen den Banken abgeschlossen werden, die zu diesem Zweck jeweils von den beiden Regierungen zu benennen sind.
Artikel 9:
Beide Regierungen erlauben die Nutzung von Kompensationsgeschäften im Handel, sofern diese angebracht sind, um den Handelsaustausch zu erweitern und zu vertiefen.
Artikel 10:
Beide Regierungen fördern Pläne für den gemeinsamen Kulturaustausch, welche die spezifischen Charakteristika der verschiedenen Regionen sowie die kulturelle Identität der Völker berücksichtigen.
Artikel 11:
In Ausarbeitung der vorliegenden Vereinbarung wurden die politischen, sozialen, ökonomischen und juristischen Asymmetrien zwischen den beiden Ländern berücksichtigt.
Kuba hat im Verlaufe von mehr als vier Jahrzehnten Mechanismen geschaffen, um der Blockade und der ständigen ökonomischen Aggression zu widerstehen, was ihm eine große Flexibilität in seinen ökonomischen und kommerziellen Beziehungen mit dem Rest der Welt ermöglicht. Venezuela, seinerseits, ist Mitglied von internationalen Institutionen, denen Kuba nicht angehört. Das alles muss bei konkreten Vereinbarungen über den Handel und Finanzfragen, die unter Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit abgeschlossen werden, Berücksichtigung finden.
Artikel 12:
Aus diesem Grunde und in Betonung des Geistes der heute unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung über die Bolivarische Alternative für Amerika, hat Kuba eine Reihe von Maßnahmen zur Vertiefung der Integration beider Länder vorgeschlagen, die von der venezolanischen Seite angenommen worden sind.
Folgende Maßnahmen wurden von der kubanischen Seite vorgeschlagen:
- Wegfall sämtlicher Zollschranken oder ähnlicher Gebühren für Importe nach Kuba von Produkten, die ihren Ursprung in der Bolivarischen Republik haben.
- Alle staatlichen Investitionen und Gemischten Unternehmen Venezuelas, einschließlich solchen mit privaten venezolanischem Kapital, werden für den Zeitraum des Rückflusses der Investitionsaufwendungen von Einkommensteuern befreit.
- Kuba gewährt Schiffen unter venezolanischer Flagge bei allen Operationen die gleiche Behandlung wie denen unter kubanischer Flagge, wenn sie sich in kubanischen Häfen im Rahmen des Handelsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern oder zwischen Kuba und anderen Ländern befinden. Das gilt ebenfalls für die Möglichkeit der Beteiligung an der Küstenschifffahrt zwischen kubanischen Häfen.
- Kuba gewährt den venezolanischen Luftfahrtunternehmen die gleichen Bedingungen wie den kubanischen. Das bezieht sich auf Beförderung von Passagieren und Fracht nach und von Kuba, Nutzung des Flughafenservice, von Flughafeneinrichtungen u.ä., einschließlich Beförderung von Passagieren und Fracht im kubanischen nationalen Territorium.
- Der Preis des von Venezuela nach Kuba exportierten Erdöls wird gemäß Bestimmungen des aktuellen Vertrages von Caracas, der zwischen beiden Ländern besteht, auf der Grundlage der internationalen Weltmarktpreise festgelegt. Unter Berücksichtigung der üblichen Schwankungen der Erdölpreise, die schon einmal dazu führten, dass der Preis für das venezolanische Öl unter 12 Dollar/Barril fiel, bietet Kuba jedoch Venezuela einen Garantiepreis an, der nicht unter 27 Dollar/Barril liegt. Dabei sollen immer die Verpflichtungen Berücksichtigung finden, die Venezuela innerhalb der erdölexportierenden Staaten eingegangen ist.
- Die kubanische Seite gewährt staatlichen venezolanischen Unternehmen die Möglichkeit, Unternehmen mit 100% Anteil des staatlichen venezolanischen Investors (in Kuba) zu schaffen.
- Kuba bietet 2.000 Stipendien pro Jahr für venezolanische Jugendliche zum Hochschulstudium jeder Richtung an, die für die Bolivarische Republik Venezuelas von Interesse sein kann, einschließlich Bereiche der wissenschaftlichen Forschung.
- Importe von kubanischen Waren und Dienstleistungen können mit venezolanischen Produkten, in venezolanischer Nationalwährung oder in anderen von beiden Seiten akzeptierbare Währung gezahlt werden.
- Kuba bietet Venezuela an, die kubanischen Einrichtungen und Personal zur Doping-Kontrolle zu den gleichen Bedingungen zu nutzen, die für kubanische Sportler gelten.
- Der Austausch und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Bildungswesens wird auf die Unterstützung mit Methodologien, Programmen und Techniken der Lehrtätigkeit erweitert, die für die venezolanische Seite von Interesse sein können.
- Kuba stellt zur Unterstützung der Bolivarischen Universität mehr als 15.000 Hochschulabsolventen im Fach Medizin zur Verfügung, die im Rahmen der Mission Barrio Adentro Allgemeinmediziner und Fachpersonal für das Gesundheitswesen, einschließlich Anwärter auf akademische Titel, ausbilden. Sie werden ebenfalls die Ausbildung von Schülern der Mission Sucre übernehmen, die den Wunsch haben Medizin zu studieren und als Facharzt für Allgemeinmedizin abzuschließen. Insgesamt kann es sich dabei um einige Zehntausend handeln, die in einem Zeitraum von nicht mehr als 10 Jahren ausgebildet werden.
- Die allgemeinmedizinische Versorgung, die Kuba der venezolanischen Bevölkerung im Rahmen der Mission Barrio Adentro anbietet und mehr als 15 Millionen Personen erreicht, erfolgt auf der Grundlage von außerordentlich günstigen ökonomischen Präferenzbedingungen, die von beiden Seiten vereinbart werden müssen.
- Kuba wird die Konsolidierung von vielfältigen Produkten der venezolanischen Tourismusbranche ohne steuermäßige Belastung oder Schranken anderer Art erleichtern.
Artikel 13:
Zur Erfüllung der Bestimmungen von Artikel 12 der vorliegenden Vereinbarung schlug die Bolivarische Republik Venezuela vor:
- Transfer eigener Technologie in den Energiesektor.
- Sofortige Abschaffung jeglicher Zollschranken für Importe von Produkten, die ihren Ursprung in der Republik Kuba haben.
- Alle staatlichen Investitionen und Gemischten Unternehmen Kubas in Venezuela werden für den Zeitraum des Rückflusses der Investitionsaufwendungen von Einkommensteuern befreit.
- Venezuela bietet die Stipendien für Studienrichtungen im Energiesektor oder anderen Bereichen an, die für die Republik Kuba von Interesse sein können, einschließlich Bereiche der Forschung und Wissenschaft.
- Venezolanische Finanzierung von Projekten in der Produktion und Infrastruktur, u.a. in den Bereichen Energie, Elektroindustrie, Asphaltierung von Straßen und anderen Projekten im Straßenbau, Hafenwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen.
- Steuervergünstigungen für Projekte von strategischem Interesse für die Ökonomie.
- Vorzugsbehandlungen für Schiffe und Flugzeuge unter kubanischer Flagge auf venezolanischem Territorium, sofern dies die venezolanischen Gesetze erlauben.
- Stärkung von vielfältigen Produkten der kubanischen Tourismusbranche ohne steuermäßige Belastung oder andere Beschränkungen.
- Venezuela stellt seine Infrastruktur und Personal für See- und Lufttransport zu Präferenzbedingungen zur Verfügung, um die Pläne zur ökonomischen und sozialen Entwicklung Kubas zu unterstützen.
- Es wird die Möglichkeit erleichtert, dass sich kubanische gemischte Unternehmen in den Sektoren Verarbeitung, Grundwasser und Rohstoffe etablieren können.
- Zusammenarbeit mit Kuba in Forschungen der Biodiversität.
- Beteiligung Kubas bei der Konsolidierung von endogenen binationalen Kernen.
- Venezuela wird mit Kuba Abkommen in den Bereichen Telekommunikation, einschließlich Satellitennutzung, entwickeln.
gez. Unterschriften
Fidel Castro
Hugo Chávez Frías
Die Bolivarische Alternative - ALBA
aus der
Gemeinsame Erklärung
(zusammengefasst aus dem Spanischen)
ALCA (Freihandelzone Amerika) ist der aktuellste Ausdruck für die Begehrlichkeiten zur Beherrschung der Region.Ihre Durchsetzung wird den Neoliberalismus konsolidieren sowie beispiellose Abhängigkeiten und Unterordnungen schaffen.
Der bisherige Integrationsprozess Lateinamerikas und der Karibik zeigt, dass diese
Entwicklung weit davon entfernt ist, den Zielen einer unabhängigen und sich gegenseitig
ergänzenden Ökonomie in der Region zu entsprechen. Er hat im Gegenteil, die Abhängigkeit der Länder, ihre Beherrschung von Außen und ihre Rückständigkeit vertieft.
Aus diesem Grund lehnen die Unterzeichnenden ALCA sowie jegliche Integration unter neoliberalen Vorzeichen ab.
Allerdings ist eine Integration für die Entwicklung der Länder Lateinamerikas und die Karibik unabdingbar angesichts der zunehmenden Entstehung von großen regionalen Blöcken, die in der Weltwirtschaft vorherrschen.
Nur eine Integration auf der Grundlage von Kooperation, Solidarität und des gemeinsamen Willens, mit vereinten Kräften alle Beteiligten auf ein höheres Entwicklungsniveau zu führen, kann die Bedürfnisse und Wünsche der lateinamerikanischen und karibischen Länder erfüllen und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit, Souveränität und Identität erhalten.
Wir stimmen darin überein, dass die Bolivarische Alternative für Amerika (ALBA), die von Präsident Hugo Chávez Frías im Jahr 2001 auf dem III. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Vereinigung der Karibikstaaten vorgeschlagen wurde, die Leitlinien für eine wahrhafte Integration Lateinamerikas und der Karibik aufzeigt und wir verpflichten uns, gemeinsam dafür zu kämpfen, dass sie Realität wird.
Das Hautprinzip von ALBA ist die breiteste Solidarität zwischen den Völkern Lateinamerikas und der Karibik, ohne egoistischen Nationalismus oder Restriktionen durch einzelne Nationen, die das Ziel des Aufbaus eines „Großen Vaterlandes in Lateinamerika“ negieren.
Wir stimmen voll darin überein, dass ALBA mit merkantilistischen Kriterien, egoistischen Gewinninteressen von Unternehmern oder der nationalen Vorteilsnahme auf Kosten eines anderen Volkes nicht Realität werden kann.
ALBA hat das Ziel, die Gesellschaften der Länder Lateinamerikas und der Karibik so zu ändern, dass sie gerechter, gebildeter, solidarischer werden und sich durch größere Mitbestimmung auszeichnen. ALBA als eine integrale Entwicklung zu verstehen, welche die sozialen Ungleichheiten aus dem Weg räumt, die Lebensqualität sowie eine wirksame Partizipation der Völker an der Gestaltung ihrer Zukunft fördert.
Grundlagen und Prinzipien der Bolivarischen Alternative für Amerika (ALBA) sollten sein:
1.Handel und Investitionen sollen nicht dem Selbstzweck dienen sondern als Instrumente für eine gerechte und nachhaltige Entwicklung. Denn die wirkliche Integration Lateinamerikas und der Karibik darf weder zu einem blinden Kind des Marktes werden noch zu einer simplen Strategie für die Erweiterung der Außenmärkte oder schlichtweg zur Förderung des Handels führen.
Um das zu erreichen ist eine wirksame Beteiligung durch den Staat erforderlich, der als Regulator und Koordinator der ökonomischen Aktivitäten auftritt.
2.Spezifische und differenzierte Behandlung.
Diese soll das Entwicklungsniveau der einzelnen Länder sowie die Größe ihrer Volkswirtschaften berücksichtigen sowie die Teilhabe aller beteiligten Nationen an den Vorteilen der Integration gewährleisten.
3.System der Ergänzungen der Volkswirtschaften und der Kooperation zwischen den beteiligten Ländern anstatt Konkurrenz zwischen den Ländern und Produktionszweigen.
Dieses System soll eine effektive und wettbewerbsfähige Spezialisierung der Produktion fördern, die den Erfordernissen der ausgewogen ökonomischen Entwicklung eines jeden Landes sowie den Strategien der Armutsbekämpfung und dem Erhalt der kulturellen Identität der Völker entspricht.
4.Kooperation und Solidarität. Sie finden ihren Ausdruck in spezifischen Plänen für die am wenigsten entwickelten Länder der Region und enthalten
- einen Plan zur Bekämpfung des Analphabetentums auf dem Kontinent – bei dem die modernen Methoden, die sich in Venezuela bewährt haben, genutzt werden - ;
- einen lateinamerikanischen Plan zur kostenlosen gesundheitlichen Betreuung - für Bürger,
die diese Betreuung bisher nicht haben - ;
- einen Regionalplan für Stipendien – für Fachrichtungen, die am meisten den Interessen der
ökonomischen und sozialen Entwicklung entsprechen.
5.Schaffung eines Notsozialfonds, wie er von Präsident Hugo Chávez auf dem kürzlich stattgefundenen Gipfeltreffen der lateinamerikanischen Staaten in Ayacucho vorgeschlagen wurde.
6.Integrative Entwicklung des Kommunikations- und Transportwesens, einschließlich gemeinsame Pläne für Straßen, Eisenbahnen, Linien für Seeschiff- und Luftfahrt, Telekommunikationen u.a.
7.Handlungen zur Nachhaltigkeit der Entwicklung.
Es werden Normen aufgestellt, welche die Umwelt schützen, die rationalen Nutzung von Ressourcen stimulieren und die „Ausbreitung von zerstörerischen Konsumenten verhindern, die mit den Realitäten unserer Völker nichts zu tun haben.“
8.Integration zwischen den Ländern der Region auf dem Energiesektor.
Diese soll eine stabile Lieferung von energetischen Produkten zum Wohle der Länder Lateinamerikas und der Karibik sichern, so wie dies die Bolivarische Republik Venezuela mit der Schaffung von Petroamérica fördert.
9.Unterstützung, dass durch lateinamerikanisches Kapital direkt in Lateinamerika und in der Karibik investiert wird.
Damit soll die Abhängigkeit der Länder der Region von ausländischen Investoren verringert werden. Mit diesem Ziel werden unter anderem ein Lateinamerikanischer Investitionsfonds, eine Süd-Entwicklungsbank und die Lateinamerikanischen Gesellschaft für gegenseitige Bürgschaften gegründet.
10.Verteidigung der Kultur Lateinamerikas und der Karibik sowie der Identität der Völker der Region mit spezifischer Achtung und Schutz von eigenständigen und indígenen Kulturen.
Schaffung einer Fernsehanstalt Süden (TELESUR) als alternatives Instrument für die Verbreitung unserer Realitäten.
11.Obgleich die Normen über den Schutzes von intellektuellem Eigentum erforderlich sind, um dieses Eigentum der Länder Lateinamerikas und der Karibik vor der Gefräßigkeit der transnationalen Konzerne zu schützen, sind Maßnahmen zu treffen, dass diese Bestimmungen die Erfüllung der Interessen allseitiger Kooperation zwischen unseren Ländern nicht bremsen.
12.Abstimmung von Positionen und Agieren auf internationaler Ebene, bei Verhandlungen jeglicher Art mit Ländern und Blöcken anderer Regionen, einschließlich beim Kampf um die Demokratisierung und Transparenz in internationalen Institutionen, insbesondere der UNO und ihrer Organe.
gez. Unterschriften
Fidel Castro
Hugo Chávez
Zusammengestellt: Marion Gerber, Cuba Sí, AG der PDS