Hauptelemente der Pressekonferenz mit Aussenminister Felipe Pérez Roque zum Problem der Söldner im Dienste des Imperiums, die am 3., 4. , 5. und 7. April verurteilt wurden.
Havanna, 9. April 2003 (Druckversion)
Seit der Amtsübernahme der Administration unter Präsident Bush in den Vereinigten Staaten ist es zu einer deutlichen Verschärfung der Feindseligkeiten gegenüber Kuba gekommen.
Die Präsenz von mehr als 20 Kubanern der in Miami ansässigen extremistischen Gruppen in Schlüsselpositionen der Regierung der Vereinigten Staaten, der Beschluß, die Hauptverantwortung für lateinamerikanische und somit auch kubanische Angelegenheiten im Aussenministerium Herrn Otto Reich zu übertragen (dessen Verbindungen zu Terroristen wie Orlando Bosch und Posada Carriles –Initiatoren von Attentaten wie das gegen die Fluggesellschaft Cubana de Aviación von 1976- erwiesen sind) sowie die Verpflichtung und Dankesschuld, die Präsident Bush gegenüber den extremistischen Gruppen von Miami hat, die ihn während der Wahlkampagne unterstützt und eine Schlüsselrolle bei seiner Wahl spielten, entfachten eine neue Etappe verstärkter Feindseligkeiten gegenüber Kuba.
Das Vorgehen des Chefs des Interessenvertretung der USA in Havanna, Herrn Cason, kennzeichnet eine Periode der Verschärfung der Politik gegen Kuba, der subversiven Aktivitäten gegen Kuba, der Provokationen, der Aufhetzung zu Anarchie und Gesetzlosigkeit.
Während der letzten sieben Monate wurden sieben kubanische Flugzeuge und Schiffe entführt – begünstigt durch Duldung, durch maßlose Anwendung des Gesetzes über die Kubanische Anpassung (Ley de Ajuste Cubano) und solcher Praktiken wie das ungestrafte Empfangen von Elementen, die Terrorakte verüben, gewaltsam in das Land eindringen und Waffen gebrauchen, was aufgrund von internationalen Konventionen, denen sich auch die Vereinigten Staaten anschlossen, geahndet wird. In vier der genannten Fälle sind die terroristischen Entführer noch auf freiem Fuß und ist nicht einmal bekannt, ob ein Strafverfahren gegen sie eröffnet wurde. Es handelt sich um die ersten vier der insgesamt sieben Fälle, die sich seit August des vergangenen Jahres ereigneten.
Über 1 200 Stunden Radiosendungen gegen Kuba pro Woche werden mehr denn je finanziert. Die Interessenvertretung der Vereinigten Staaten in Havanna wurde angehalten, praktisch als Generalstab, als Hauptquartier der internen Subversion gegen Kuba zu fungieren. Dabei legt der Chef dieser Vertretung ein Profil an den Tag, das in den 25 Jahren seit Bestehen der Interessenvertretungen nicht zu beobachten war, d. h. offenkundige Verletzung der das diplomatische Verhalten bestimmenden Gesetze, offene Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kubas, und das in einem Ton und mit einer Verhaltensweise, die für einen Diplomaten unangemessen sind.
In verstärktem Maße wird das Diplomatengepäck der Interessenvertretung der Vereinigten Staaten in Havanna dazu benutzt, Mittel für die von der US-Regierung gegründeten und finanzierten Gruppen zu beschaffen, damit diese ihre konterrevolutionären Machenschaften in Kuba verüben können. Es ist eine Situation der verstärkten subversiven Tätigkeit, der Nichtachtung der kubanischen Gesetze, der offenkundigen Herausforderung der legalen Institutionen Kubas eingetreten, denen jede diplomatische Vertretung in ihrer Arbeit Achtung schuldet.
Herr Cason erklärte: "Immer, wenn es mir möglich ist, treffe ich mich mit der Nationalen Kubanisch-Amerikanischen Stiftung (Fundación Nacional Cubano Americana)", d. h. mit jenen, die die Kette terroristischer Anschläge auf Hotels in Kuba finanzierten, welche den Tod eines italienischen Touristen und Verletzungen einer Vielzahl von kubanischen Touristen und Werktätigen zur Folge hatten.
"Immer, wenn es mir möglich ist, treffe ich mich mit ihnen", mit dem Rat für die Freiheit Kubas (Consejo para la Libertad de Cuba), dem paramilitärischen Flügel der langjährigen Kubanisch-Amerikanischen Nationalen Stiftung; mit Martín Pérez, Leiter des paramilitärischen Apparates der Stiftung, Organisator zahlreicher Pläne zur Ermordung des kubanischen Staatschefs, des Präsidenten Fidel Castro, anläßlich internationaler Veranstaltungen; mit Beteiligten an der Organisierung und Finanzierung des Versuchs, 40 kg Sprengstoff C-4 während des Iberoamerikanischen Gipfeltreffens in Panama einzusetzen, um den kubanischen Präsidenten zu ermorden.
Chronologische Auflistung der Aktionen der USA, die die aggressive Eskalation gegen Kuba belegen:
Am 27. Februar 2003 erklärte der Kubaner Adolfo Franco, Verwaltungschef für Lateinamerika und die Karibik in der nordamerikanischen USAID (Agencia de Ayuda al Exterior- Agentur für Auslandshilfe) vor einem Unterausschuß für Auswärtige Beziehungen des Repräsentantenhauses, daß die USAID seit 1997 22 Millionen Dollar investiert habe, um das Helms-Burton-Gesetz in Kuba in die Praxis umzusetzen.
Ebenso informierte er darüber, daß zur Einführung des Gesetzes u. a. Materialien und Propaganda verschickt und über 7 000 Radioapparate -um Radio "Martí" zu empfangen- übergeben worden seien.
Der Absatz 109 des Helms-Burton-Gesetzes orientiert die Regierung bei der Vergabe von Geld für subversive Aktivitäten in Kuba über die USAID. Es gibt darin aber auch den Absatz 115, der es ermöglicht, Geld über geheime Kanäle der Sonderdienste zu vergeben.
Am 28. Februar werden die fünf kubanischen Helden, die zu Unrecht in den Vereinigten Staaten eingekerkert wurden, weil sie den Terrorismus bekämpften, erneut in Strafzellen verlegt, aus denen sie vor dem 2. April nicht freikommen.
Am 24. März erläßt das Kontrollbüro für Ausländische Aktiva –das Büro der US-Regierung zur Überwachung der Einhaltung der Embargopolitik- neue Vorschriften zur weiteren Verschärfung der Blockade.: Reisen von Nordamerikanern nach Kuba werden noch mehr eingeschränkt; die wenigen erteilten Genehmigungen, um Studenten und Intellektuellen eine Reise nach Kuba zu gewähren, wurden praktisch eliminiert; der Austausch auf dem Gebiet des Bildungswesens wurde abgeschafft; Visa für kubanische Jugendliche, Studenten, Intellektuelle, Sportler und Wissenschaftler zur Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen sie in den Vereinigten Staaten eingeladen wurden, werden abgelehnt. Vergrößert werden hingegen die Möglichkeiten der Einreise nach Kuba zur Versorgung von Gruppen, die mit Aufgaben der internen Subversion befaßt sind. Nordamerikanern wird es untersagt, in Kuba an Seminaren und Konferenzen teilzunehmen, die von kubanischen Institutionen organisiert werden. Mit anderen Worten: Am 24. März kommt es zu einer erneuten Verhärtung der Blockade, in deren Rahmen die gegen Kuba gerichteten Maßnahmen mit einem an Schizophrenie grenzenden Eifer betrieben werden.
Am 26. März erklärt der Außenminister, Herr Colin Powell, vor dem Unterausschuß für Zuwendungen des Senats, daß das von ihm präsentierte Budget 26 900 000 Dollar für gegen Kuba gerichtete Fernseh- und Rundfunkübertragungen des Senders "Martí" einschließt
Am 6. April schildert die Zeitung Sun Sentinel aus Florida in einem Artikel, wie die konterrevolutionäre Organisation Comandos F-4, eine gewaltbereite terroristische Gruppe, die mit Sabotageplänen und bewaffnetem Eindringen in Kuba in Verbindung steht, an schweren Waffen ausgebildet wird –es wird nicht gesagt mit Pistolen und Stichwaffen. Dazu heißt es: "Sie trainiert mit schweren Waffen, um bewaffnete Aktionen gegen Kuba durchzuführen und sich auf eine mögliche bewaffente Invasion in dieses Land vorzubereiten."
Sun Sentinel bezeichnet die terroristische Organisation als paramilitärisch und verbreitet die Erklärungen des Chefs dieser Organisation, der unverhohlen die Absicht bekundet, den kubanischen Präsidenten mittels militärischer Gewalt und terroristischer Methoden zu eliminieren. Diese Organisation trainiert dort, unterhält im Süden Floridas ein Camp und fühlt sich in der neuen Situation der Beziehungen ermutigt, ihre terroristischen und gewaltsamen Aktionen gegen Kuba zu verstärken.
Am 24. Februar d. J. organisiert der Chef der nordamerikanischen Interessenvertretung in Havanna, Herr Cason, ein Treffen mit einer Gruppe dieser der Revolution feindlich gesinnten Personen, die –finanziert und organisiert von der Regierung der Vereinigten Staaten- mit der Macht kollaborieren, die gegen ihr Land vorgeht. Während dieses Treffens gab Herr Cason beleidigende, die elementaren Normen diplomatischen Verhaltens verletzende Erklärungen ab, die gekennzeichnet waren von Einmischung in innere Angelegenheiten und von gegen die Regierung und das Volk Kubas gerichteten Provokationen. Nach Abschluß des Treffens sprach er sich in gleicher Weise öffentlich dazu aus.
Am 6. März erteilte der Vorsitzende des Staatsrates Kubas, Dr. Fidel Castro Ruz, in einer Rede vor der Nationalversammlung die gebührende Antwort auf diese Provokationen. Er bezeichnete diese Erklärungen als "eine schamlose und herausfordernde Provokation" und schlug vor, daß die zahlreichen Funktionäre der US- Geheimdienste, die in der Interessenvertretung arbeiten, Herrn Cason vielleicht erläutern sollten, daß "Kuba ganz einfach auf die nordamerikanische Interessenvertretung in Havanna verzichten könnte", eine Warnung, eine eindeutige Botschaft, daß er seine Provokationen beenden und sein Verhalten mäßigen sollte – ein Verhalten, das für die Institutionen und die öffentliche Meinung in Kuba in der Tat unerträglich wird.
Am 7. März bestätigt das State Department, daß sich die fünf kubanischen politischen Häftlinge in den USA seit neun Tagen in Strafzellen befinden.
Am 10. März wird Herrn Cason die diplomatische Note 365 übergeben, in der auf seine Erklärungen vom 24. Februar geantwortet und er aufgefordert wird, sein unverhohlen provokatorisches Verhalten, seine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kubas einzustellen. In dieser Note werden ihm ebenso Entscheidungen mitgeteilt, die hinsichtlich seiner subversiven Bewegungen und seiner Verletzungen der kubanischen Gesetze getroffen wurden.
Am 12. März veranstaltet Herr Cason ein erneutes konspiratives Treffen mit diesen "Gruppen" in seiner Residenz.
Am 14. März organisiert er eine weitere Zusammenkunft – offensichtlich war entschieden worden, einen Zusammenstoß mit den kubanischen Behörden herbeizuführen. Dieses Treffen begann um 10.00 Uhr und endete um 17.00 Uhr.
Am Abend des 19. März wird das Flugzeug DC-3 entführt. Dies ist ein Ergebnis der jahrelangen Toleranz, der Aufhetzung zu Flugzeugentführungen, der Tatsache, daß in den USA jene als Helden empfangen werden, die Gewaltverbrechen verüben, um illegal in die Vereinigten Staaten zu gelangen.
Am 18. und 19. März wurde beschlossen, gegen diese Machenschaften vorzugehen, d.h. diese Entscheidung wurde getroffen und diese Verhaftungen erfolgten, bevor der Krieg im Irak ausbrach und bevor die beiden Flugzeuge und die Fähre entführt wurden. Die Entscheidung und die Verhaftungen waren vorher erfolgt - im Ergebnis der unhaltbaren und inakzeptablen Situation, in die Kuba durch die Provokationen und das unverantwortliche Verhalten von Herrn Cason gebracht worden war.
Am 18. März wurde der Beschluß gefaßt, 32 der Söldner zu verhaften, die bei den Zusammenkünften mit Herrn Cason am 24. Dezember sowie am 12. März und 14. März anwesend waren.
Am darauffolgenden Tag, den 19. März, wurden weitere 33 Personen verhaftet, die an dem Treffen teilgenommen, Geld empfangen und verfälschte Informationen zugunsten der Anwendung des Helms-Burton-Gesetzes und der Blockade verbreitet hatten. Diese Personen hatten die Politik der Vereinigten Staaten unterstützt, um Kuba in Genf zu verurteilen und so die Blockade zu legitimieren und um der von der internationalen Gemeinschaft abgelehnten Blockade einen Anschein von Glaubwürdigkeit zu geben.
Die kubanische Regierung hat sich als geduldig und tolerant erwiesen. Doch die Entscheidung von Herrn Cason, die Interessenvertretung der USA in Havanna und seine Residenz praktisch zum Hauptquartier der Subversion gegen Kuba zu machen –was allen diesen Söldnern eine Botschaft vermittelt, nämlich anzunehmen, daß sie mit Straflosigkeit rechnen können, daß sie unter dem Schutz eines mächtigen Verbündeten stehen, der sie fördert, finanziert, organisiert und anführt- und die aggressive Politik seiner Regierung gegen Kuba in höchstem Grade durchzusetzen, hat zur Anwendung der kubanischen Gesetze gezwungen. Diese Gerichtsprozesse sind als Antwort Kubas zu verstehen, das keine andere Alternative hatte angesichts des Weges der Konfrontation und der Provokationen , für den sich die US-Regierung in ihren Beziehungen zu Kuba entschieden hat und auf dem der Chef ihrer diplomatischen Vertretung in Havanna eine Hauptrolle spielte.
Am 31. März wird eine AN-24 und am 2. April einer Fähre entführt. Seltsamerweise wurde bei der Entführung der Fähre die Verhaltensnorm geändert, die die US-Behörden bis zu diesem Zeitpunkt hatten, denn gemäß der Migrationsabkommen fingen sie die Schiffe ab, die in die Vereinigten Staaten gelangen wollten; sie hatten die Verpflichtung, jene, die illegal eindringen wollten, nach Kuba zurückzuführen..
Am Tag als die Fähre entführt wurde, erklärten sie, in diesem Fall anders als bisher verfahren zu wollen. Daraufhin handelten die kubanischen Behörden und lösten das Problem.
Mit anderen Worten: Es gab außer Flugzeugentführungen eine ganze Reihe von Versuchen, die illegale Emigration zu nutzen, um das Land zu destabilisieren und in Kuba eine extrem komplizierte Situation zu schaffen.
Wir sind der Auffassung, daß die Zunahme der Entführungen unter Einsatz von Feuerwaffen, Stichwaffen, Granaten und Gewaltanwendung gegen Passagiere in Wahrheit zu einem Plan gehören, um illegale Ausreisen aus Kuba zu stimulieren, um Terrorakte auf Schiffen und in Flugzeugen, die von und nach Kuba fliegen, zu stimulieren und so Bedingungen zu schaffen, um das Migrationsabkommen unwirksam zu machen. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar, d.h. in den ersten fünf Monaten des neunten Jahres des Bestehens dieses Abkommens, demzufolge die USA mindestens 20 000 Visa pro Jahr zu erteilen haben, wurden nur 505 Visa ausgestellt, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum früherer Jahre einen schroffen Rückgang darstellt. Was wird damit beabsichtigt?
Am 3. April beginnen die Gerichtsverhandlungen. Einzelheiten über die Strafprozesse:
In Kuba fanden in praktisch allen Provinzen des Landes insgesamt 29 Gerichtsverhandlungen statt. Angeklagt waren 75 Personen, davon 74 Männer. Von den zuständigen Gerichten wurden Strafen zwischen 6 und 28 Jahren Freiheitsentzug verhängt. Demzufolge ist es nicht zutreffend, daß es Todesurteile und lebenslängliche Verurteilungen gegeben habe, obwohl diese im Gesetzz vorgesehen sind.
Die Strafprozesse wurden in Form von Ermittlungsverfahren gemäß Gesetz Nr. 5 von 1977, Strafprozeßgesetz, durchgeführt.
Das Ermittlungsverfahren ist eine Institution, die bei weitem keine Erfindung Kubas ist und auch bei weitem nicht nur in Kuba Anwendung findet. Es ist praktisch in den Gesetzgebungen von über 100 Ländern der Welt, einschließlich der Vereinigten Staaten, enthalten und wurde von der spanischen Kolonialregierung in Kuba eingeführt. Das Ermittlungsverfahren kam in Kuba nicht erst mit der Revolution auf, sondern besteht seit dem Strafprozeßgesetz von 1888.
Ermittlungsverfahren bedeutet: Befugnis des Präsidenten des Obersten Gerichts zur Verkürzung der Durchführungsfrist der Verhandlung, doch in keinem Fall Beschränkung der Garantien.
Es bestand absolute Achtung des ordentlichen Prozesses und der Rechte aller Angeklagten ausgehend von der kubanischen Gesetzgebung und von den in der Welt allgemein anerkannten und akzeptierten Prinzipien.
Tatsachen, die das beweisen:
Erstens: Alle Angeklagten kannten die Anklagepunkte, derer sie beschuldigt wurden und hatten Gelegenheit, sich vor der Gerichtsverhandlung dazu zu äußern und alles, was sie für angebracht hielten, anzuführen. Sie erfuhren davon nicht erst in den Verhandlungen, wie behauptet wurde, sondern wurden zuvor informiert und bekamen die Gelegenheit –wie jeder Angeklagte in Kuba- ihre Meinung zu äußern, ihre Kriterien über die Anklage anzuführen.
Zweitens: Alle Angeklagten hatten das Recht auf eine juristische Vertretung mit einem Verteidigungsanwalt, der gemäß kubanischer Gesetzgebung vom Angeklagten benannt oder anderenfalls vom Gericht als Pflichtverteidiger gestellt wird.
An den 29 Gerichtsverhandlungen nahmen 54 Verteidigungsanwälte teil. Einige Anwälte hatten mehr als einen Mandanten.
44 von den 54 Anwälten wurden von den Angeklagten und ihren Angehörigen benannt, d. h. 80 %. 10 wurden von den Gerichten als Pflichtverteidiger gestellt.
Drittens: Alle Angeklagten übten ihr Recht auf Anhörung in der Verhandlung vor zuvor konstituierten Gerichten aus. Es wurde kein ad hoc-Sondergericht zu ihrer Verurteilung gebildet. Sie standen vor keinem militärischen Notgericht, sondern vor zuvor konstituierten Bezirksgerichten, wie es unser Gesetz vorsieht, und vor Richtern, die vor der Anklageerhebung benannt worden waren, Richter, die bei diesen Gerichten bereits existierten und dort arbeiteten. Es gab auch keine Ernennung von Notfallrichtern und keine spezifisch geschaffenen Gerichte. Alle übten ihr Recht auf Anhörung vor zuvor existierenden Gerichten und Richtern während der mündlichen Verhandlung aus, jeder von ihnen. Es gab eine mündliche Verhandlung, in der sich der Angeklagte äußerte, in der er von seinem Recht auf erneutes Auftreten bei Abschluß der Verhandlung Gebrauch machte, in der er auf Fragen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft anwortete, bei der Zeugen und Experten anwesend waren, bei der die Anwälte der Verteidigung Zeugen und Experten befragten. Es gab eine mündliche Verhandlung, weil unser Gesetz –im Gegensatz zur nordamerikanischen Gesetzgebung und der anderer Länder- keinen Gerichtsentscheid ohne eine mündliche Verhandlung zuläßt, mit dem –sofern der Angeklagte sich schludig bekennt oder zu einer Regelung gelangt- bereits ein Urteil gesprochen werden kann. In Kuba ist eine mündliche Verhandlung zwingend vorgeschrieben und sie hat stattgefunden. Mit anderen Worten: Niemand wurde ausgehend von Papieren oder ohne Anhörung seiner Meinung und seiner Erklärungen sowie ohne Anhörungen der Plädoyers seiner Anwälte verurteilt.
Die mündliche Verhandlung war außerdem öffentlich. An jeder Verhandlung nahmen durchschnittlich 100 Personen teil. Insgesamt waren es in den 29 Prozessen fast 3 000 Personen. Außer den Zeugen und Experten –Hunderte von Zeugen und Experten- handelte es sich vor allem um Angehörige.
Es gab mündliche, öffentliche und widersprüchliche Verhandlungen – ein Rechtsprinzip, das von der Verteidigung, von der gegenteiligen Meinung bestimmt ist..
Viertens: Alle Angeklagten und ihre Verteidiger übten das Recht auf Beibringung von Beweisen zu ihren Gunsten aus, die –zusammen mit den von der Polizeibehörde vorgelegten Beweisen- von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt wurden. Die Verteidigungsanwälte stellten 28 Zeugen vor, die vordem nicht von der Staatsanwaltschaft benannt worden waren. 22 von ihnen, d.h. die große Mehrheit, wurden im jeweiligen Moment von den Gerichten zugelassen, um als Zeugen aufzutreten.
Alle Verteidigungsanwälte hatten im Vorhinein Zugang zu den Prozeßakten. Ihnen erging es hier nicht wie den Verteidigungsanwälten der fünf in Miami zu Unrecht verurteilen Kubaner, die bis heute, solange nach der Gerichtsverhandlung, noch keinen Zugang zu 80 % der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Unterlagen haben, weil diese Dokumente von der Regierung der Vereinigten Staaten für geheim erklärt wurden. Das gab es hier nicht.
Hier war es nicht so, daß die Angeklagten zur Vorbereitung ihrer Plädoyers nicht lesen konnten, wessen sie angeklagt waren, wie im Fall der fünf Kubaner in Miami geschehen. Ebensowenig mußten die Verteidigungsanwälte ihre Arbeit tun, ohne 80 % der Unterlagen der staatsanwaltschaftlichen Anklage überhaupt zu kennen. Das gab es nicht.
Auch wurde keine dieser in Kuba angeklagten Personen in Strafzellen in Isolationshaft verbracht, um sie daran zu hindern, sich auf die Verhandlung vorzubereiten.
Fünftens: Alle haben das Recht –und so wurde es ihnen während der Gerichtsverhandlung bekanntgegeben-, Rechtsmittel gegen die Urteile bei einem übergeordneten Gericht einzulegen, in diesem Fall beim Obersten Gericht. Dies ist ein Recht, das ihnen zusteht und das von der kubanischen Gesetzgebunmg streng geachtet wird.
Sechstens: Die Achtung der körperlichen Sicherheit, der physischen und moralischen Integrität eines jeden Angeklagten war in allen Phasen des Prozesses äußerst transparent und gewissenhaft. Es gibt hierfür nicht den geringsten Beweis, den geringsten Verdacht, es kann keinerlei Anwendung von Zwang, von Druck, Bedrohung oder Erpressung zur Last gelegt werden.
Die Staatsanwaltschaft wandte folgende Artikel von in Kuba zuvor angenommenen Gesetzen der kubanischen Rechtsprechung an:
Artikel 91 des kubanischen Strafgesetzbuches, Gesetz 62 von 1987, das sich aus dem spanischen Strafgesetzbuch herleitet. Dieser Artikel ist seit der Zeit, als Kuba eine Kolonie Spaniens war, Teil der kubanischen Strafgesetzgebung und fast wortgetreu auch im nordamerikanischen Strafgesetzbuch enthalten. Darin heißt es: "Handlungen gegen die Unabhängigkeit oder territoriale Integrität des Staates. Wer im Interesse eines ausländischen Staates eine Handlung zum Schaden der Unabhängigkeit des kubanischen Staates oder der Integrität seines Territoriums begeht, wird zu Freiheitsentzug zwischen 10 und 20 Jahren oder zum Tode verurteilt." Dieser Text leitet sich aus dem Gesetzbuch über Soziale Verteidigung in Kuba von 1936 her, das seinerseits aus dem spanischen Gesetzbuch stammt.
Es wird die Auffassung vertreten, daß derjenige, der Geld von einer ausländischen Macht annimmt, die Embargopolitik unterstützt und dazu beiträgt, tendenziöse Information zur Rechtfertigung der Blockade zu verbreiten, der Handlungen im Dienste einer ausländischen Macht begeht und Informationen zur Durchsetzung des Helms-Burton-Gesetzes verbreitet, die kubanischen Gesetze verletzt und bestraft werden muß.
Es wurden mehrere Artikel des Gesetzes Nr. 88 über den Schutz der Nationalen Unabhängigkeit und der Wirtschaft Kubas angewandt – ein Gesetz, das als Antwort Kubas auf die Proklamation des Helms-Burton-Gesetzes angenommen wurde. Kuba war nicht der einzige Staat, der proklamierte, daß es auf seinem Territorium ein Delikt sei, das Helms-Burton-Gesetz zu unterstützen, dieses zu befolgen. Auch Kanada hat das zum Gesetz erhoben. In Kanada ist es ein Delikt, das Helms-Burton-Gesetz zu unterstützen oder sich ihm zu beugen. Die Europäische Union hat eine Regelung in dieser Frage angenommen und in anderen Ländern, z. B. Mexiko und Argentinien, wurden Gesetze erlassen, die die Unterstützung des Helms-Burton-Gesetzes oder seine Befolgung als Vergehen bestrafen. Es handelt sich um ein Gegengesetz, als eine Maßnahme der rechtmäßigen Verteidigung gegenüber dem extraterritorialen Charakter des Gesetzes. Warum sollte Kuba kein Gesetz haben, um sich davor zu schützen. Und man hat sich auf dieses Gesetz berufen.
Es hieß, diese Personen seien Bewußtseinshäftlinge, sie seien angeklagt worden, weil sie gedacht oder sich geäußert hätten. In diesem Prozeß wurde über Tatsachen und Verhaltensweisen geurteilt, die vor dem Gesetz als Vergehen gelten, und in keinem Fall über Ideen.
Es wurden umfangreiche Beweise, Beweismaterial von Experten und Zeugen, beigebracht. Experten der Zentralbank Kubas bewiesen vor einem der Gerichte, wie das Geld von der Regierung und den Behörden der Vereinigten Staaten zu ihren Agenten in Kuba fließt. Die Kanäle des schmutzigen Geldes sind aufgedeckt, man weiß wie es ankommt: es geht aus von der Regierung der Vereinigten Staaten -fingierte Agenturen, nicht staatliche Organisationen sowie Gruppen und Institute in den USA- und wird von dort unter dem Deckmantel familiärer Überweisungen nach Kuba geschmuggelt, das ist hinlänglich bekannt. Es handelt sich um öffentliche Gelder der USAID. Wir sprechen hier nicht vom Geld der Sonderdienste, vom Geld, das von der Interessenvertretung direkt im Lande ausgehändigt wird.
Die Hauptrolle bei der Schaffung dieser besoldeten Gruppen in Kuba und deren Führung, bei deren Finanzierung, Förderung und deren Schutz spielt die Regierung der Vereinigten Staaten. Es ist die US-Interessenvertretung in Havanna -und das wurde in den Gerichtsverhandlungen hinreichend unter Beweis gestellt-, die die subversiven Aktivitäten ihrer Agenten in Kuba provoziert, dirigiert, finanziert, stimuliert und schützt. Wofür tut sie das? Für die Durchsetzung des Helms-Burton-Gesetzes.
Die Regierung der Vereinigten Staaten leitet diese Gruppen und finanziert sie auch. Die Mittel für diese Gruppen sind offizielle Gelder der Regierung der Vereinigten Staaten und erscheinen als solche auch in ihrem offiziellen Budget:
"Um in der Welt die Solidarität mit den Aktivisten in Kuba zu verstärken"; um diesen Reisen, Prämien, Anerkennungen zu verschaffen, beliefen sich die Zuwendungen im Jahre 2002 auf 8 099 181 Dollar.
"Für die Unterstützung zur Schaffung von nicht staatlichen Organisationen in Kuba" 1 602 000 Dollar; "um unabhängigen Journalisten Stimme zu verleihen" 2 027 000 Dollar; "zur Planung des Übergangs in Kuba" 2 132 000 Dollar; "zur Einschätzung des Programms" –wie es läuft- 335 000 Dollar.
Wie hat man das erreicht? Indem man in den USA Gruppen gebildet hat, die dieses Geld erhalten. Diese stecken sich den größten Teil selbst in die Tasche, denn Business ist Business, und schicken einen Teil davon an die genannten Gruppen in Kuba.
Das Zentrum für ein Freies Kuba erhielt 2002 2 300 000 Dollar. Es nimmt Information von den Menschenrechtsgruppen entgegen und verschickt und verteilt diese. Die Arbeitsgruppe der Internen Dissidenten erhielt 250 000 Dollar; Freedom House –beauftragt mit dem "Programm für den Übergang in Kuba"- 1 325 000 Dollar, das Institut für Demokratie in Kuba u.s.w.
Alle diese Strukturen sind in Miami ansässig, einige davon auch in Washington.
Cubanet empfängt Nachrichten und verbreitet sie – 98 000 Dollar, ihm wurde das Budget gekürzt. Das Amerikanische Zentrum für Internationale Solidaritätsarbeit, das sich dafür einsetzt, "ausländische Investoren zu überzeugen, damit sie nicht in Kuba investieren" – das ist ihre erklärtes gesellschaftliches Ziel- erhält von der US-Regierung jährlich 168 575 Dollar. Aus diesen Quellen und von den Sonderdiensten kommt das Geld.
Nach über 40 Jahren eiserner ökonomischer, finanzieller und kommerzieller Blockade, Aggression und terroristischer Anschläge mit über 600 Attentatsplänen, Mordplänen gegen den kubanischen Staatschef, nach Jahrzehnten der Förderung subversiver Aktivitäten, der illegalen Emigration, von Sabotageakten, von Aktionen bewaffneter Gruppen, die in ihrem terroristischen Vorgehen gegen unser Land toleriert werden, nach all diesen Fakten, die dem kubanischen Volk hinreichend bekannt sind und in deren Zusammenhang es vieler seiner Söhne verlor und materialle Verluste erleiden mußte –allein die Blockade kostet Kuba bereits über
70 000 000 000 Dollar- nach alledem muß das kubanische Volk gegen die US-Regierungen ankämpfen. Diese sind davon besessen, in Kuba eine Opposition herzustellen, eine Fünfte Kolonne zu schaffen, die Gründung und Stärkung von Gruppen zu fördern, die ihren von einer eindeutig annexionistischen Vision gekennzeichneten Interessen entgegenkommen und eines Tages mit der Förderung der Annexion Kubas an die Vereinigten Staaten im Rahmen einer vermeintlichen Szenerie der Zerschlagung der Kubanischen Revolution beauftragt werden sollen. Davon sind sie besessen, dazu dienen Gesetze, Finanzierung, Stimulierung, und in diesem Rahmen ist auch die Vorgehensweise der Sonderdienste zu sehen.
Noch heute steht in Kuba ein historischer Konflikt an, nämlich das Recht der Kubaner darauf, ein unabhängiges Land zu sein, und ihr Kampf um die Erreichung dieses Zieles. Das Land mußte dem historischen Verlangen und den konkreten Plänen der Annexion Kubas an die USA widerstehen. Um die kubanische Realität und das, was in Kuba vor sich geht, analysieren zu können, muß dieser Fakt berücksichtigt werden.
Kuba ist davon überzeugt, daß das Völkerrecht auf seiner Seite ist, denn die Charta der Vereinten Nationen anerkennt das Recht auf freie Wahl des politischen Systems, anerkennt die Achtung des Prinzips der Gleichheit der Staaten und das Recht auf freie Selbstbestimmung der Völker. Die Politik der Blockade, der Agression und des Druckes gegen Kuba soll verhindern, daß das kubanische Volk sein Recht auf freie Selbstbestimmung ausübt, seine Institutionen schafft und über das politische und ökonomische System, in dem es in Frieden leben will, selbst entscheidet.