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"Im Fadenkreuz: Kuba"
von Horst Schäfer

Im Fadenkreuz: Kuba

EU-Kuba

Dokumentiert - Protokoll vom 04/09/2003 - vorläufige Ausgabe

P5_TA-PROV(2003)0374

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kuba

Das Europäische Parlament,

  • unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Kuba wie die Entschließung vom 25. April 2002 zur Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern(1), sowie insbesondere auf seine Entschließung vom 10. April 2003(2),
  • in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates 'Außenbeziehungen' vom 21. Juli 2003 zur Lage in Kuba,
  • in Kenntnis der Erklärung der Kommission vom 27. Juli 2003 zu Kubas Verzicht auf die von der Union zur Verfügung gestellte humanitäre Hilfe,
  • in Kenntnis der Erklärungen des Vorsitzes im Namen der Union vom 26. März und vom 5. Juni 2003 zu den andauernden schweren Verletzungen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in Kuba,
  • in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunktes 96/697/GASP vom 2. Dezember 1996 zu Kuba(3), der vom Rat aufgrund von Artikel J.2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt wurde und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird,

A. in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Union weiterhin darin besteht, den Grundsatz zu unterstützen, dass die Menschenrechte - wie 1993 von der internationalen Menschenrechtskonferenz in Wien proklamiert - allgemein gültig und unteilbar sind, einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte,

B. in der Erwägung, dass die jüngsten Ereignisse in Kuba, wie die zahlreichen Verhaftungen, Inhaftierungen und harten Verurteilungen nach Schnellverfahren von mehr als 70 Dissidenten und Menschenrechtsaktivisten sowie die Wiedereinführung der Todesstrafe die Kommission veranlasst haben, den Bewertungsbericht zum Antrag Kubas auf Beitritt zum Abkommen von Cotonou zurückzustellen,

C. in der Erwägung, dass die Regierung von Kuba von sich aus beschlossen hat, zum zweiten Mal ihren Antrag auf Beitritt zum Abkommen von Cotonou zurückzuziehen,

D. in der Erwägung, dass die Union kürzlich beschlossen hat, bilaterale hochrangige Regierungsbesuche einzuschränken, die Teilnahme der Mitgliedstaaten an kulturellen Ereignissen weniger stark herauszustellen, kubanische Dissidenten zu den Feierlichkeiten anlässlich von Nationalfeiertagen einzuladen und den Gemeinsamen Standpunkt der Union neu festzulegen,

E. in der Erwägung, dass die von den Vereinigten Staaten seit mehr als 44 Jahren verfolgte Konfrontationspolitik der USA (Embargo, extraterritoriale Gesetze wie das Helms-Burton-Gesetz usw.) kein konstruktiver Ansatz ist, um eine Veränderung bzw. Reform des kubanischen Regimes herbeizuführen,

F. in der Erwägung, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist,

G. äußerst besorgt über den Gesundheitszustand von mehreren Dissidenten, die derzeit auf der Insel inhaftiert sind,

H. zutiefst beunruhigt darüber, dass die kubanische Regierung die Todesstrafe wieder eingeführt hat,

I. in der Erwägung, dass während dessen die kubanische Bevölkerung weiter unter den Folgen der Menschenrechtsverletzungen leidet,

J. in der Erwägung, dass es den Sacharow-Preis 2002 dem Dissidenten und Mitglied der kubanischen Opposition, Osvaldo Payá Sardiñas, zuerkannt hat,

1. bekräftigt seine scharfe Verurteilung der andauernden schweren Verletzungen der bürgerlichen und politischen Menschenrechte und der Grundfreiheiten der kubanischen Opposition und unabhängiger Journalisten und fordert die kubanischen Behörden auf, unverzüglich alle politischen Gefangenen freizulassen;

2. fordert die Kommission und den Rat auf, die Frage der politischen Gefangenen in kubanischen Gefängnissen gut im Auge zu behalten und alle Schritte zu unternehmen, die notwendig sind, um die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen zu erreichen;

3. weist die kubanische Regierung darauf hin, dass kein Gesetz das Recht auf Meinungsfreiheit beschränken und keinesfalls Haftstrafen für Personen vorsehen darf, die dieses Recht wahrnehmen; weist darauf hin, das die Achtung und Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratisierung die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen fördern, die für die Sicherstellung des Friedens, der Stabilität und würdiger Lebensbedingungen für alle Menschen notwendig sind;

4. stellt fest, dass seit der letzten Bewertung der Ziele des Gemeinsamen Standpunkts der Union von Dezember 2002, nicht nur positive Schritte der kubanischen Regierung auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Ziele ausgeblieben sind, sondern dass sich die Menschenrechtslage in Kuba zudem deutlich verschlechtert hat;

5. fordert den Rat und die Kommission auf, eine einheitliche und eindeutige politische Linie gegenüber Kuba zu verfolgen, sobald alle inhaftierten Personen freigelassen und die willkürlichen Inhaftierungen eingestellt worden sind;

6. weist erneut darauf hin, dass die Ziele der Politik der Union die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Unterstützung des Übergangs zu einer pluralistischen Demokratie und eine nachhaltige Neubelebung der Wirtschaft zur Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung sind;

7. ist der Auffassung, dass die Union eine Schlüsselrolle spielen kann, indem sie eine Politik weiterverfolgt, die auf die Annahme positiver Maßnahmen wie etwa die Unterzeichung, Ratifizierung und Anwendung von internationalen Menschenrechtsinstrumenten, insbesondere der UN-Pakte über politische und bürgerliche Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, gerichtet ist, und sowohl die Regierung als auch die demokratische Opposition ermuntern sollte, gemeinsam einen friedlichen demokratischen Wandel herbeizuführen, und den Dialog des Hohen Vertreters für die GASP mit der Regierung und der demokratischen Opposition des Landes zu verstärken; ist ferner der Auffassung, dass sie andere mögliche positive Anreize umfassend berücksichtigen sollte, einschließlich großzügiger Kooperationsprogramme, um die Achtung der Menschenrechte auf allen Ebenen zu fördern;

8. bedauert den Aufruf der kubanischen Regierung, die Hilfe der Union abzulehnen, und erinnert daran, dass die Union bereit ist und ständig dafür eintritt, dem kubanischen Volk Hilfe zur Verfügung zustellen;

9. bedauert zutiefst das Verhalten der kubanischen Behörden gegenüber den Organen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern, umso mehr, als die Kommission vor kurzem ein Büro in Havanna eröffnet hat; bedauert auch die Schließung des spanischen Kulturzentrums und erwartet von den kubanischen Behörden eine neue konstruktive Haltung hinsichtlich der Reformbemühungen;

10. bedauert, dass es keine Wirtschafts- und Sozialreformen gibt und damit der Alltag der kubanischen Bürger erschwert wird;

11. bekräftigt seine Verurteilung des von den Vereinigten Staaten gegen Kuba verhängten Embargos und fordert seine unverzügliche Aufhebung, wie es die Generalversammlung der Vereinten Nationen wiederholt gefordert hat;

12. fordert, dass Osvaldo Payá Sardiñas, der Träger des Sacharow-Preises 2002, offiziell eingeladen wird, um persönlich mit der Ratspräsidentschaft der Union, dem Hohen Vertreter für die GASP, dem Präsidenten der Kommission und den zuständigen Kommissionsmitgliedern zusammenzutreffen, unterstützt die Entscheidung seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik, Oswaldo Payá Sardiñas einzuladen und fordert die kubanische Regierung auf, diesen Besuch nicht zu verhindern;

13. beauftragt seine Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas und Mexiko, die Frage der Menschenrechte in Kuba entschlossener zur Sprache zu bringen und insbesondere die weiteren Entwicklungen zu verfolgen;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Regierung und der Nationalen Volksversammlung der Republik Kuba sowie Oswaldo Payá Sardiñas zu übermitteln.

(1) ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 147.
(2) P5_TA(2003)0191.
(3) ABl. L 322 vom 12.12.1996, S. 1.


 
 
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